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   OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18   

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OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18 (https://dejure.org/2019,1504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.2019 - 4 B 260/18 (https://dejure.org/2019,1504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 4 B 260/18 (https://dejure.org/2019,1504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 14, VwGO § 80a Abs. 1, VwGO § 80 Abs. 5, PBefG § 28 Abs. 1, PBefG § 29 Abs. 6, PBefG § 29 Abs. 8, UVPG § 4, UVPG § 5, UVPG § 6, UVPG § 9, UmwRG § 4, SächsStrG § 6
    Planfeststellung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeit; Straßenbahntrasse; Eigentumsverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen die Verlegung einer Straßenbahntrasse in Dresden-Striesen abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 12.04.2017 - 4 B 277/16

    Verfahrensfehler, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Nachdem der Senat auf den Antrag anderer drittbetroffener Privater mit Beschluss vom 12. April 2017 - 4 B 277/16 - die aufschiebende Wirkung der von diesen erhobenen Klage - 4 C 24/16 - gegen den Planfeststellungsbeschluss angeordnet hatte, weil der Planfeststellungsbehörde bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht geheilte Verfahrensfehler unterlaufen seien, die nach Art und Schwere mit den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UmwRG genannten Fällen vergleichbar seien und der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hätten (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG), hat der Antragsgegner ein Planergänzungsverfahren durchgeführt.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 12. April 2017 - 4 B 277/16 -, mit dem er die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den vorgenannten Planfeststellungsbeschluss angeordnet hat, Verfahrensfehler festgestellt, die der betroffenen Öffentlichkeit - und damit auch der Antragstellerin - die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen haben, und der Antragsgegner hat zur Heilung dieser Verfahrensfehler ein Planergänzungsverfahren durchgeführt.

    17 Die vom Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2017 - 4 B 277/16 - festgestellten Verfahrensfehler sind durch das Planergänzungsverfahren geheilt worden (1.).

    Die danach zu erstellende "Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen" nach § 11 UVPG a. F. konnte - worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. April 2017 (- 4 B 277/16 -, juris Rn. 21) hingewiesen hat - gemäß § 11 Satz 4 UVPG in die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses integriert werden und musste den Antragstellern nicht vorab bekannt gemacht werden.

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Die öffentliche Erörterung kann vielmehr sogar gegen die Verfahrensrechte derjenigen verstoßen, die Einwendungen erhoben und einer öffentlichen Durchführung des Termins widersprochen haben, so dass es bei dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 -, juris Rn. 16; Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 45) und dies keine unzulässige Präklusion darstellt.".

    Eine weitergehende bzw. objektive Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kann sie nicht verlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 29 m. w. N.; st. Rspr.).

    Damit verkennt sie, dass Gegenstand der Abwägung der Planfeststellungsbehörde die Planung der Beigeladenen war, und es nicht Aufgabe des Gerichts ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Eine vollständige Auflistung aller vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen ist dabei nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, juris Rn. 22; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris Rn. 21 = BVerwGE 155, 91 Rn. 21).

    Lässt sich durch das Gericht nicht aufklären, ob ein Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat, wird nach § 4 Abs. 1a Satz 2 UmwRG eine Beeinflussung vermutet (BVerwG, Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris Rn. 36 = BVerwGE 155, 91 Rn. 36; Urt. v. 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 33 = BVerwGE 158, 1 Rn. 33).

    Damit verkennt sie, dass Gegenstand der Abwägung der Planfeststellungsbehörde die Planung der Beigeladenen war, und es nicht Aufgabe des Gerichts ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 8.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin - 4 C 8/18 - gegen den Planergänzungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 8. Mai 2018 anzuordnen, wird verworfen.

    5 Mit ihrem am 16. Juli 2018 gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der am selben Tag erhobenen Klage (4 C 8/18) gegen den Planergänzungsbeschluss trägt die Antragstellerin vor, dass sie sich vorrangig gegen die Inanspruchnahme ihres Grundstücks auf einem Streifen von ca. einem Meter wende.

    11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (1 Band), den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (34 Ordner und 1 Heftung) sowie die Gerichtsakten zu dem Verfahren 4 C 8/18 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Sie stellt eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit dar (BVerwG, Beschl. v. 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Eine Planung hat daher Bestand, wenn sie auf die Verwirklichung der mit dem einschlägigen Fachgesetz generell verfolgten öffentlichen Belange ausgerichtet und vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 9. November 2017 - 3 A 4.15 -, juris Rn. 34 = BVerwGE 160, 263 Rn. 34 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Entschädigungsanspruch wegen Grundstückswertminderung nach Änderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Hat eine Planung, die den Vorgaben des strikten Rechts und den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht, für ein Grundstück Wertminderungen zur Folge, so hat der Betroffene dies als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2009 - 9 A 22.07 -, juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Der vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 15. Oktober 2015 - C-137/14 -, juris Rn. 78 ff.) festgestellte Verstoß der Vorschriften über die materielle Präklusion (§ 2 Abs. 3 UmwRG a. F., § 73 Abs. 4 VwVfG) gegen Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU (UVP-Richtlinie) führt zwar dazu, dass bei der Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben, für das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen kann, im gerichtlichen Verfahren gegen diese Zulassungsentscheidung § 73 Abs. 4 Satz 3 bis 6 VwVfG keine Anwendung finden kann (so jetzt ausdrücklich § 7 Abs. 4 UmwRG).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Die öffentliche Erörterung kann vielmehr sogar gegen die Verfahrensrechte derjenigen verstoßen, die Einwendungen erhoben und einer öffentlichen Durchführung des Termins widersprochen haben, so dass es bei dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 -, juris Rn. 16; Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 45) und dies keine unzulässige Präklusion darstellt.".
  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 4 B 260/18
    Damit verkennt sie, dass Gegenstand der Abwägung der Planfeststellungsbehörde die Planung der Beigeladenen war, und es nicht Aufgabe des Gerichts ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

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